NEUES MELDEGESETZ - KLAUS SCHÖN

AM 29. April 2025 VON KLAUS SCHÖN

FOLGEN des neuen Melderechts für Tourismusfinanzierung und Datenerhebung

Am 1. Januar 2025 ist das Bundesmeldegesetz in seiner neuen Form in Kraft getreten. Die wichtigste Änderung: Deutsche Staatsbürger müssen in Beherbergungsbetrieben keinen Meldeschein mehr ausfüllen und unterschreiben. Sprich: Die Meldepflicht wurde per Bundesgesetz für deutsche Gäste abgeschafft.


In der Regel werden jedoch über die Anmeldung im Beherbergungsbetrieb von den Orten Gastbeiträge wie die Kurtaxe ermittelt, Gästekarten mit oft umfassenden Leistungen, wie freie Fahrt im ÖPNV, ausgestellt und verrechnet sowie statistische Daten zu Herkunft und Aufenthaltsdauer generiert. Der unromantische Begriff „Meldewesen“ ist für Tourismusorte und Destinationen also unmittelbar mit aktuellen Gastdaten und Geldflüssen verknüpft.


Datenerhebung bisher mit Anmeldeprozess gekoppelt

Mit der Melderechtsnovellierung wurden eine Bürokratieentlastung und deutliche Verschlankung bei den Check-in-Prozessen im Hotel versprochen. Der große Wurf oder gar eine Revolution? Fakt ist, dass aufgrund der Anforderungen der Tourismusorte an das Meldewesen das Thema in der Branche hohe Wellen schlägt und reichlich Diskussionen über die Sinnhaftigkeit bzw. Umsetzbarkeit ausgelöst hat.


Wie soll künftig der Gastbeitrag erfasst werden?

Aufgrund des anhaltenden Reisebooms im eigenen Land entstehen neue Destinationen und in den Tourismusorten stellt sich angesichts klammer kommunaler Kassen die Frage nach der Finanzierung der erforderlichen Infrastruktur. Kein Wunder also, dass die Anforderung nach einem Gästebeitrag und einer pragmatischen, an den Anmeldevorgang gekoppelten Erhebungssystematik wächst.


Treibt die Novellierung Digitalisierungsprozesse voran?

Grund genug einmal einen Blick auf den praktischen Umgang in den Destinationen und der Hotellerie zu richten, Auswirkungen auf die verschiedenen Ebenen zu beleuchten und einen Blick in die Zukunft zu wagen.

Zudem stellt sich die Frage: Inwieweit können digitale Systeme den neuen Anforderungen gerecht werden oder sogar durch diese Gesetzesänderung Digitalisierungsprozesse vorantreiben? Gastdaten und Geld…, wenn das mal nicht spannend ist!

Weitere Infos

Dieser Impuls ist ein Vorgeschmack auf die Session AVS: "Neues Meldegesetz – klares Verständnis und konkretes Vorgehen, um das Chaos zu vermeiden".

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